Das Spektrum unseres Beratungsangebotes reicht von der Liegenschaftsbewertung und geht bis zur Objektübergabe, bei der es aber natürlich nicht endet. Wir sehen uns als eine „all in“ Servicestelle in Fragen der Immobilienentwicklung und -vermarktung. Für meine Mitarbeiter*innen und mich beginnt umfassende Beratung schon bei den Antworten auf Fragen zur Flächenwidmung oder Umwidmung, als auch von Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken. Als Eigentümer*in oder Mieter*in eines Gewerbeobjektes ist Ihre aktuelle Betriebsanlagengenehmigung ein KO Kriterium. Mit unseren ausgebildeten Fachleuten kümmern wir uns um alle Erfordernisse, die für diese Genehmigung benötigen werden.
Geht es um die Bewertung einer Immobilie, eines Grundstücks oder einer Wohnung, beginnt unsere Beratung schon bei der Art der Bewertung. Nicht jedes Objekt kann nach dem gleichen Verfahren beziffert werden, und schon gar nicht ist es eine sekundenschnelle Angelegenheit am Telefon oder per Onlinerechner. Bewertungen entstehen nach dem Sachwert, -Vergleichswert, oder Ertragswertverfahren. Das können und sollen unsere Kunden wissen, um sie fachlich fundiert mit auf die gemeinsame Reise einer Objektvermittlung zu nehmen.
Für eine transparente Kostenübersicht ab der ersten Minute ist es notwendig, alle anfallenden monetären Verpflichtungen übersichtlich darzustellen und zu informieren – und das zum erstmöglichen Zeitpunkt! Schließlich sind die Kosten ob hie oder da bei jeder Vermittlung ein ausschlaggebender Grund zur Zusage oder nicht. Die Immobilienertragssteuer ist da ebenso ein Thema, wie die Grunderwerbsteuer , die Grundbucheintragungsgebühr, das Vermittlungshonorar und die Vertragserrichtungskosten sowie die Beglaubigungsgebühren, die allesamt manchmal lapidar als Kaufnebenkosten tituliert werden. Wir gehen bei unseren ausführlichen Beratungsgesprächen auf die Kreditnebenkosten ebenso ein, wie auf Fragen zum Grundbuch, dessen Belastungen aber auch die Rechte im Grundbuch, wo häufig großes Informationsinteresse besteht.