Gebührenbefreiung für die Grundbuchs- und die Pfandrechtseintragungsgebühr

Wie bereits im Februar angekündigt, kommt es nun endlich zur finanziellen Entlastung beim Kauf eines Eigenheimes. Ziel ist es, das dringende Wohnbedürfnis abzusichern.

Ab 1. April 2024 müssen bei einem Kaufpreis von bis zu € 500.000,00 keine Grundbuchs- (1,1 %) und Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2 %) mehr bezahlt werden.

Bedingung dafür ist mitunter die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes.

Für Kreditaufnahmen muss der pfandrechtlich gesicherte Betrag zu mehr als 90% für den Kauf der Liegenschaft dienen.

Grundsätzlich kann die Befreiung für Kaufverträge, welche nach dem 01.04.2024 abgeschlossen wurden, geltend gemacht werden. Zudem gibt es noch einige Fristen zu beachten.

Wir stehen jederzeit gerne für Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der richtigen Umsetzung und Einhaltung der Fristen!

Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Quelle:

2497 der Beilagen XXVII. GP – Beschluss NR – Gesetzestext (parlament.gv.at)

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